Großbetrag-Scheckeinzug (GSE)

Großbetrag-Scheckeinzug (GSE)
belegloser Scheckeinzug der Kreditinstitute unter gesonderter Vorlage des nach diesem Verfahren bearbeiteten  Schecks beim bezogenen Kreditinstitut ohne Verrechnung. Grundlage für den GSE ist das von den Spitzenverbänden der Kreditinstitute vereinbarte, am 7.9.1998 in Kraft getretene neue Scheckabkommen sowie für  Reiseschecks das Reisescheckabkommen ( Abkommen im Zahlungsverkehr). GSE umfasst den beleglosen Einzug von Schecks ab 3.000 Euro, die auf  Kreditinstitute im Inland gezogen sind. – Voraussetzung: Datenerkennungs- und -interpretationssysteme ( optische Zeichenerkennung bzw.  Scanner) wandeln die Daten eines jeden Einzelschecks in einen  Datensatz um. Die Summe der Datensätze wird in Dateien zusammengefasst und nach den Vorgaben der Leitwegsteuerung über Clearingnetze im  Massenzahlungsverkehr eingezogen. Die Scheckoriginale werden den bezogenen Kreditinstituten zusätzlich ausgeliefert. Im Fall eines  Scheckprotestes wird das Scheckoriginal durch den Bezogenen mit dem Vorlegungsvermerk versehen und unter Verrechnung dem Scheckeinreicher ausgehändigt.
- Vgl. auch  belegloser Scheckeinzug.

Lexikon der Economics. 2013.

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