- Großbetrag-Scheckeinzug (GSE)
- belegloser Scheckeinzug der Kreditinstitute unter gesonderter Vorlage des nach diesem Verfahren bearbeiteten ⇡ Schecks beim bezogenen Kreditinstitut ohne Verrechnung. Grundlage für den GSE ist das von den Spitzenverbänden der Kreditinstitute vereinbarte, am 7.9.1998 in Kraft getretene neue Scheckabkommen sowie für ⇡ Reiseschecks das Reisescheckabkommen (⇡ Abkommen im Zahlungsverkehr). GSE umfasst den beleglosen Einzug von Schecks ab 3.000 Euro, die auf ⇡ Kreditinstitute im Inland gezogen sind. – Voraussetzung: Datenerkennungs- und -interpretationssysteme (⇡ optische Zeichenerkennung bzw. ⇡ Scanner) wandeln die Daten eines jeden Einzelschecks in einen ⇡ Datensatz um. Die Summe der Datensätze wird in Dateien zusammengefasst und nach den Vorgaben der Leitwegsteuerung über Clearingnetze im ⇡ Massenzahlungsverkehr eingezogen. Die Scheckoriginale werden den bezogenen Kreditinstituten zusätzlich ausgeliefert. Im Fall eines ⇡ Scheckprotestes wird das Scheckoriginal durch den Bezogenen mit dem Vorlegungsvermerk versehen und unter Verrechnung dem Scheckeinreicher ausgehändigt.- Vgl. auch ⇡ belegloser Scheckeinzug.
Lexikon der Economics. 2013.